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Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Käuferinformationen

I. Allgemeines


Für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Ectaco Deutschland GmbH gelten die nachstehen-den Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und alle von ihm vertretenen Personen und Firmen als verbind-lich an, gleichgültig, ob es sich um gegenwärtige oder zukünftige Geschäfte mit der Ectaco Deutschland GmbH handelt.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass alle entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingun-gen, die möglicherweise durch ihn selbst und alle von ihm vertretenen Personen und Firmen Verwendung finden, gegenüber den vorliegenden Geschäftsbedingungen der Ectaco Deutsch-land GmbH zurücktreten.
Soll von den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ectaco Deutschland GmbH abgewichen werden, so kann dies nur durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung erfolgen. Ein Verzicht auf die Schriftform muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

II. Angebote und Lieferungen


Alle Angebote der Ectaco Deutschland GmbH erfolgen freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angebote erfolgen vorbehaltlich ausreichenden Lagervorrates.
Aus dem bloßen Versand von Liefer- und Preislisten ergibt sich keine Verpflichtung zum Verkauf.

In den Fällen höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Roh-stoffmangel, Naturkatastrophen, Kriegsereignisse u.ä., ist die Frist für die Lieferverpflich-tung der Ectaco Deutschland GmbH angemessen zu verlängern.

Die Ectaco Deutschland GmbH haftet gegenüber dem Kunden bei Nichterfüllung oder bei sonstiger Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

Maßgebend für Preise sind die Angaben, die seitens der Ectaco Deutschland GmbH schriftlich gemacht werden. Alle Angebote sind jedoch freibleibend. Insbesondere behält sich die Ectaco Deutschland GmbH vor, Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Einkaufspreise oder Erhöhungen steuerlicher Abgaben an den Kunden weiterzugeben.

Alle Preise verstehen sich ab Lager der Ectaco Deutschland GmbH. Sämtliche Transportkosten, Porto-, Nachnahme- sowie Überweisungsgebühren und Versicherungsprä-mien gehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zu Lasten des Kunden.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden in jedem Falle zu dem Zeitpunkt über, zu dem die Ware die Ectaco Deutschland GmbH verlässt. Auf Wunsch des Kunden kann ein Versand an einen vom Kunden ge-wünschten Ort erfolgen. Dieser Versand erfolgt jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Er hat sämtliche Kosten einschließlich der Versicherungsprämien zu zahlen und hierfür gegebenenfalls Vorkasse zu leisten.

Die Ectaco Deutschland GmbH haftet dem Kunden dafür, dass das gekaufte Produkt zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Gebrauchs-tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit entfällt eine Haftung der Ectaco Deutschland GmbH. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen.

Sämtliche Lieferungen sind vom Kunden sofort nach dem Empfang auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Reklamationen sind unverzüglich, spä-testens aber innerhalb von zwei Werktagen, der Ectaco Deutschland GmbH schriftlich anzuzeigen.
Sollte ein Mangel ausnahmsweise nicht erkannt werden können, erlischt die Haftung der Ectaco Deutschland GmbH in jedem Falle nach Ablauf von sechs Monaten ab Abholung oder Versand der Ware. Später eingehende Rügen können keine Berücksichtigung fin-den.
Wenn der Kunde Mängel rügt, ist er verpflichtet, für eine kostenfreie Vorlage der Ware bei der Ectaco Deutschland GmbH zu sorgen, damit diese eine Überprüfung des Produkts auf Mangelhaftigkeit vornehmen kann.

Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt des Gefahr-überganges mit einem Mangel behaftet war, welcher die Tauglichkeit erheblich mindert oder sogar aufhebt, ist die Ectaco Deutschland GmbH berechtigt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Sie ist innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit verpflichtet die Nachbesserung kostenlos durchzuführen. Der Kunde hat ihr hierzu die ge-kaufte Ware zur Verfügung zu stellen und eine angemessen Frist zur Nachbesserung zu gewähren.

Die Ectaco Deutschland GmbH ist auch berechtigt, anstelle einer Nachbesserung dem Kunden ein fehlerfreies Ersatzstück zu liefern.
Im Rahmen der Nachbesserung ausgewechselte Produkte oder Teile werden Eigentum der Ectaco Deutschland GmbH.

Sollten Produkte, die vom Kunden der Ectaco Deutschland GmbH zur Nachbesserung übergeben worden sind, nach eingehender Überprüfung durch die Ectaco Deutschland GmbH als nicht defekt befunden werden, wird die Ectaco Deutschland GmbH den Kun-den benachrichtigen. Die Ectaco Deutschland GmbH wird dem Kunden für das Überprü-fen des Produktes die zu dem Zeitpunkt gültigen Servicetarife in Rechnung stellen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kosten der Überprüfung hat die Ectaco Deutschland GmbH das Recht, die Herausgabe des überprüften Produktes an den Kunden zu verweigern.
Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder ist sie nach der 3. Nachbesserung als gescheitert anzusehen oder lehnt die Ectaco Deutschland GmbH die Nachbesserung aus sonstigen Gründen ab, ist der Kunde berechtigt, von der Ectaco Deutschland GmbH den gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen.

Eine darüber hinausgehende weitere Haftung scheidet aus. Insbesondere sind weitergehende Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen Produktionsausfalls beim Kunden selbst und allen von ihm vertretenen Personen und Firmen, Verdienstausfall wegen entgangenen Gewinns usw., ausgeschlossen.

Versagen oder Mängel, die durch Missbrauch, ungewöhnlichen Gebrauch, Vernachlässi-gung, Änderung, unerlaubte Reparaturen oder Veränderungen, unsachgemäße Installati-onen sowie Überprüfungen, Zufälle oder Geschehnisse außerhalb des Produkts (z.B. übermäßige Hitze oder Feuchtigkeit, Stromausfall, unsachgemäße Aufstellung usw.) durch den Kunden selbst, Erfüllungsgehilfen oder sonstige dritte Personen des Kunden verschuldet worden sind, berechtigen in keinem Fall zur Nachbesserung oder zur Rückgängigmachung des Kaufes.

Anstelle der Wandelung des Kaufvertrages kann der Kunde auch sein Recht auf Herab-setzung des Kaufpreises (Minderung) geltend machen. Sollte Streit über die Höhe des Minderungsanspruches bestehen, so unterwerfen sich die Beteiligten schon jetzt dem Schiedsgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Im Falle der Rückgabe einer Ware ist der Kunde verpflichtet, die Ware vollständig, d.h. einschließlich aller Anleitungen und Beschreibungen, Disketten, Adapter usw. mit der Ori-ginalverpackung zurückzugeben. Eine Rückgabe nicht vollständiger bzw. nicht original-verpackter Ware an die Hersteller ist nicht möglich und führt daher zum Ausschluss von Sachmängelansprüchen.

Mit Ausnahme der oben erwähnten Ansprüche hat der Kunde kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gekaufter Ware.

III. Zahlungsbedingungen


Im Laden der Ectaco Deutschland GmbH gekaufte Ware wird Zug um Zug gegen Barzahlung, Bezahlung mit bankbestätigtem Scheck, garantiertem Euroscheck oder Kreditkarte dem Kunden übergeben.

Der Versand an den Endkunden erfolgt nach Absprache per Nachnahme, per Rechnung oder nach geleisteten Vorauszahlung. Software-Produkte sind vom Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen.

Gelieferte Ware ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Werktagen, nach Erhalt der Ware spesenfrei für die Ectaco Deutschland GmbH auf ein von ihr angegebenes Konto zu zahlen. Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Rechnungs-betrages auf dem Konto der Ectaco Deutschland GmbH. Abweichende Zahlungsvereinbarun-gen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Zahlt der Kunde nicht innerhalb der oben genannten Zahlungsfrist, so ist die Ectaco Deutschland GmbH berechtigt, ohne Mahnung, ab Fristablauf Verzugszinsen in Höhe con 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Schuldet der Kunde Zahlungen aus mehreren Rechtsgründen, so ist die Ectaco Deutschland GmbH berechtigt, eingehende Beträge nach ihrem Belieben zu verrechnen, ohne das es auf eine Zweckbestimmung durch den Kunden ankommt.

Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Auch im Falle vereinbarter Skontoabzüge sind diese dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung fällige Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Kunden bestehen.

Ab der zweiten Mahnung wird, sofern rechtsanwaltliche Hilfe nicht in Anspruch genommen wird, ein Bearbeitungsgebühr von 10,00 € je Mahnung erhoben. Im Falle der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes sind dessen gesetzliche Gebühren vom Kunden zu erstatten.

Sollte der Kunde aus mehren Rechtsgründen Zahlungen zu leisten haben, und auch nur mit der Erfüllung einer von mehreren Verbindlichkeiten in Verzug geraten, so werden alle Zahlungen sofort fällig. Die Ectaco Deutschland GmbH kann auch dann sofortige Zahlung verlangen, wenn Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt wird oder wenn Wechsel oder Schecks zu Protest gehen.

In den vorgenannten Fällen ist die Ectaco Deutschland GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Die Zahlungsfälligkeit tritt auch dann ein, wenn für den Kunden negative Bank- oder Kreditaus-künfte oder eine Eintragung in der SCHUFA-Liste vorliegen, oder wenn in den Vermögensver-hältnisses des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt
Die Ectaco Deutschland GmbH kann dann weitere Lieferungen von der Vorauszahlung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig machen, selbst wenn vorher Vorlieferung mit der Ectaco Deutschland GmbH vereinbart worden war.

IV. Eigentumsvorbehalt


Sämtliche gelieferte Ware bleibt Eigentum der Ectaco Deutschland GmbH bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang über die Ware zu verfügen.
Bei Verzug wird der Kunde schon jetzt darin einwilligen, dass die Ectaco Deutschland GmbH berechtigt ist, sich jederzeit wieder in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen. Die Rechte aus §§ 858, 859, 861, 1004 BGB werden ausgeschlossen. Nach der Abholung der Ware ist die Ectaco Deutschland GmbH berechtigt, diese freihändig ohne vorherige Fristsetzung zu veräußern oder versteigern zu lassen. Der Erlös wird auf die Forderung der Ectaco Deutsch-land GmbH verrechnet. Ein etwa übersteigender Erlös gebührt der Ectaco Deutschland GmbH.
Wird Ware ordnungsgemäß im Geschäftsgang veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an die Ectaco Deutschland GmbH ab. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen, so ist gleichwohl die Gesamtforderung an die Ectaco Deutschland GmbH in der Höhe abgetreten, in der noch Forderungen gegen den Kunden bestehen.
Sollten Pfändungen Dritter in die Vorbehaltsware erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, dies sofort der Ectaco Deutschland GmbH schriftlich mitzuteilen und auch die pfändenden Gläubiger von dem Vorbehaltseigentum der Ectaco Deutschland GmbH in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Ectaco Deutschland GmbH bei der Geltendmachung ihres Vorbehaltseigentums außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützten, gegebenenfalls auch durch Beibringung eidesstattlicher Versicherungen zur Verhinderung weiterer Zwangsvoll-streckung. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

 

V. Sonstige Vereinbarungen


Sollte eine dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem Falle ist die ungültige Bedingung durch eine andere zu ersetzen, die sinngemäß der nicht wirksamen Bedingung entspricht und in ihren rechtlichen Wirkungen dieser möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort ist der Sitz der Ectaco Deutschland GmbH. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist das Amtsgericht Kleve soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

VI. Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch per Post an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterie.

 

 

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Battarie= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG
"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat
sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit
tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4126173) angeschlossen. Weitere Informationen finden
Sie unter www.landbell.de"

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